Inklusion & Barrierefreiheit
UN-Behindertenrechtskonvention
Grundlage unserer Arbeit: Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)
Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) wurde 2006 von den Vereinten Nationen verabschiedet und ist seit 2009 auch in Deutschland geltendes Recht. Sie verpflichtet Bund, Länder und Kommunen dazu, die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen zu verwirklichen und bestehende Barrieren abzubauen.
Die Konvention macht deutlich: Menschen mit Behinderungen sind nicht Objekte von Fürsorge, sondern Trägerinnen und Träger von Menschenrechten. Ziel ist eine Gesellschaft, in der alle Menschen selbstverständlich dazugehören und ihr Leben selbst bestimmt gestalten können.